Anwaltskanzlei
Stefan HeiermannTestamentsvollstreckung ist die friedensstiftende Abwicklung Ihres Nachlasses
WAS ist Testamentsvollstreckung?
Testamentsvollstreckung ist die selbstbestimmte Regelung des Nachlasses und eines der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung.
Wer eine gerechte Aufteilung des Nachlasses, Schutz des Vermögens, finanzielle Absicherung seiner Familienmitglieder und Wahrung des Familienfriedens im Sinn hat, kann ein Testament errichten und darin die entsprechenden Anordnungen treffen. Selbst die noch so ausgeklügelt formulierte letztwillige Verfügung kann jedoch häufig Streit unter Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Personen, die das Erbe beanspruchen, nicht verhindern. Der Erblasser kann dies verhindern indem er einen Testamentsvollstrecker einsetzt, der den Nachlass verwaltet und abwickelt.
WARUM Testamentsvollstreckung?
Um sicher zu stellen, dass Erben auch wirklich das erhalten, was ihnen der Erblasser zugedacht hat und um Erbstreit zu vermeiden, kann man ein
Testament errichten, darin eine Testamentsvollstreckung anrdnen und
eine Person zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker
ist dann im Erbfall Treuhänder des Nachlasses. Er garantiert, dass der letzte Wille
nach dem Todesfall wie gewollt umgesetzt wird. Er kümmert sich darum, dass alle Auflagen und Vermächtnisse tatsächlich erfüllt, voreiliger Verkauf wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines Unternehmens sowie bei Erbschaften an minderjährige Kinder das Erbe vor ungewollten
Zugriff des gesetzlichen Vertreters geschützt und bei Behinderten ein ungewollter Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbmasse oder generell ein ungewollter Zugriff Dritter, verhindert werden.
WIE erfolgt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung?
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung erfolgt indem der Erblasser diese in einem Testament (oder notariellen Erbvertrag) anordnet und (regelmäßig) eine Person seiner Wahl zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Letzterer stellt dann als Treuhänder des Nachlasses die Umsetzung der letztwilligen Verfügung sicher. Er beantragt nach dem Erbfall die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und betreibt dann die der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
WESHALB Rechtsanwalt Heiermann alsTestamentsvollstrecker?
Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der zur Testamentsvollstreckung bestimmten Person.
Neben der fachlichen Kompetenz sind ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs- und Durchsetzungskraft sowie Lebenserfahrung, die Fähigkeit zu vermitteln, sachliche Distanz und persönliche Unabhängigkeit erforderlich. Angehörige, Erben und Miterben bieten sich daher nicht unbedingt als optimale Testamentsvollstrecker an und sind außerdem als juristische Laien schnell mit der Komplexität einer Nachlassabwicklung überfordert.
Die Anwaltskanzlei bietet mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts, speziell der Testamentsvollstreckung kompetente Beratung bei der Nachlassplanung.
Ich berate Erben, Miterben in Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker, vertrete Ihre Interessen beim Erbstreit und verfolge Ihre erbrechtlichen Ansprüche, ggf. auch vor Gericht.
Ich werde in der Liste für Testamentsvollstrecker des „Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.“ (kurz: DVEV) geführt und stehe Ihnen als qualifizierter Testamentsvollstrecker sowie bei der Prüfung oder Betreuung einer Testamentsvollstreckung zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit bei sämtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft und in allen Bereichen des Erbrechts außerdem bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten mit Bezug zum italienischen Recht. Dabei nehme ich Ihre Interessen als deutscher Rechtsanwalt über meine Kanzlei in Wetter (Ruhr) sowie als italienischer Avvocato mit Kanzleisitz und Zulassung in Rom wahr.
ERBRECHT
Erbschaft und Erbfall stellen regelmäßig eine große Gefahr für
geschaffenes Vermögen und eine Herausforderung für Erblasser und
Nachlassberechtigte dar. Ein Erbstreit kann schnell erhebliche Werte
vernichten und den Familienfrieden gefährden.
Damit der Nachlass dem zufällt, für den er gedacht ist, das Erbe gerecht und zügig verteilt, das Vermögen dabei bestmöglich geschützt und ein
Familienstreit vermieden sowie gleichzeitig die finanzielle Absicherung der
Erben gesichert werden, bieten sich Testament und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung an. Mit einem Testament kann man
bestimmen, wer erben oder ein Vermächtnis erhalten soll. Man kann von
der gesetzlichen Erfolge abweichen und Auflagen machen, gesetzliche Erben auf den Pflichtteil beschränken oder unter Umständen sogar vollständig ausschließen. Eheleute können ein Ehegattentestament (Berliner Testament) errichten und sich zu gegenseitigen Erben einsetzen. Mit einem Testament kann man also selbstbestimmt regeln, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll.
VORSORGE
Testamentsvollstreckung ist eine Vorsorge auf den Erbfall. Es können aber auch gesundheitliche Situationen eintreten, die nicht zum Tod, sondern nur zu einem vorübergehenden Ausfall führen. Unfall oder plötzliche schwere Krankheit sind unvorhersehbar und das nicht erst im fortgeschrittenen Alter. Damit dann nach der Genesung „alles noch beim Alten“ ist, sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung das probate Mittel und sorgen für die Fortführung Ihrer Geschäfte in Ihrem Sinne sowie die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung.
Gern berate ich Sie zu diesem Thema, erstelle den Entwurf einer individuellen Vorsorgevollmacht und veranlasse die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
BESUCHEN SIE
auch unsere speziellen Seiten für Strafrecht, Verkehrsrecht und die Hauptseite der Kanzlei